Rechtsprechung
BSG, 11.12.1998 - B 6 RKa 52/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abstellen auf das wirtschaftliche Interesse an der Entscheidung des Revisionsgerichts - Bemessung des Gegenstandswertes bei einem Verfahren über eine vertragsärztliche Zulassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermittlung des Gegenstandswertes im vertragsärztlichen Zulassungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Reutlingen, 29.05.1996 - S 1 Ka 2495/95
- LSG Baden-Württemberg, 11.06.1997 - L 5 Ka 1844/96
- BSG, 11.12.1998 - B 6 RKa 52/97
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 07.01.1998 - B 6 RKa 84/95
Rechtsstreit über Anstellung eines Arztes, Gegenstandswertfestsetzung
Auszug aus BSG, 11.12.1998 - B 6 RKa 52/97
Nach der Praxis des Senats ist in vertragsärztlichen Zulassungsverfahren der Gegenstandswert in der Regel in Höhe der Einnahmen anzusetzen, die der Arzt im Falle der Zulassung innerhalb der nächsten fünf Jahre hätte erzielen können (vgl nur Beschluß vom 7. Februar 1984, MedR 1986, 85), wobei die erzielbaren Einkünfte wegen der in den einzelnen Arztgruppen stark differierenden Kosten um die durchschnittlichen Praxiskosten in der jeweiligen Arztgruppe zu vermindern sind (Senatsbeschluß vom 7. Januar 1998, MedR 1998, 186). - BSG, 14.11.1977 - 6 BKa 7/76
Kassenarztrecht - Gebühren der Rechtsanwälte - Nichtzulassungsbeschwerde - …
Auszug aus BSG, 11.12.1998 - B 6 RKa 52/97
In Anlehnung an § 13 des Gerichtskostengesetzes ist dabei auf die sich aus dem Antrag des Rechtsmittelführers für ihn ergebende Bedeutung der Sache, in der Regel also auf sein wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung des Revisionsgerichtes und deren Auswirkungen, abzustellen (vgl dazu BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2).
- BSG, 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B
Festsetzung des Streitwerts in vertragsärztlichen Zulassungsangelegenheiten
Ist eine Arztgruppe betroffen, für die keine Daten vorliegen, so kann es in Betracht kommen, entweder auf die durchschnittliche Kostenquote aller Arztgruppen oder auf einen pauschal gegriffenen Kostensatz von zB 50 % abzustellen (zu letzterem s den Hinweis auf die frühere Rspr in BSG, MedR 1998, 186, 187; zur durchschnittlichen Kostenquote s BSG, Beschluss vom 11. Dezember 1998 - 6 RKa 52/97 - juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08
Vertragsarztangelegenheiten
Der Arzt ist nach Maßgabe der Regelung grundsätzlich nicht geeignet, wenn die Arbeitszeit in einem Beschäftigungsverhältnis mehr als dreizehn Stunden wöchentlich beträgt (BSG, Urteil vom 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R - vgl. aber BSG, Urteil vom 05.11.1997 - B 6 RKA 52/97 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 48/08
Vertragsarztangelegenheiten
Der Arzt ist nach Maßgabe der Regelung grundsätzlich nicht geeignet, wenn die Arbeitszeit in einem Beschäftigungsverhältnis mehr als dreizehn Stunden wöchentlich beträgt (BSG, Urteil vom 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R - vgl. aber BSG, Urteil vom 05.11.1997 - B 6 RKA 52/97 -).
- BSG, 28.01.2000 - B 6 KA 22/99 R
Gegenstandswert - Erstzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als praktischer …
Nach der Praxis des Senats ist in vertragsärztlichen Zulassungsverfahren der Gegenstandswert in der Regel in Höhe der Einnahmen anzusetzen, die der Arzt im Falle der Zulassung innerhalb der nächsten fünf Jahre hätte erzielen können (vgl nur Beschluß vom 7. Februar 1984, MedR 1986, 85; Beschluß vom 11. Dezember 1998 - 6 RKa 52/97 -), wobei die erzielbaren Einkünfte wegen der in den einzelnen Arztgruppen stark differierenden Kosten um die durchschnittlichen Praxiskosten in der jeweiligen Arztgruppe zu vermindern sind (Senatsbeschluß vom 7. Januar 1998, MedR 1998, 186). - BSG, 07.04.2000 - B 6 KA 61/99 B
Gegenstandswertfestsetzung im vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen …
Nach der Praxis des Senats ist im vertrags(zahn)ärztlichen Zulassungsverfahren der Gegenstandswert in der Regel in Höhe der Einnahmen anzusetzen, die der (Zahn)Arzt im Falle der Zulassung bzw der Weiterführung seiner vertrags(zahn)ärztlichen Tätigkeit innerhalb der nächsten fünf Jahre hätte erzielen können (vgl Beschluß vom 7. Februar 1984, MedR 1986, 1985; Beschluß vom 11. Dezember 1998 - 6 RKa 52/97 - Beschluß vom 28. Januar 2000 - B 6 KA 22/99 R -), wobei die erzielbaren Einkünfte um die durchschnittlichen Praxiskosten zu vermindern sind. - SG Kassel, 24.11.2010 - S 12 KR 103/10
Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Übernahme der Behandlungskosten …
Das Bundessozialgericht (BSG) habe in solchen Fallkonstellationen insoweit bereits mit Urteilen vom 15.März 1995 in der Sache B 6 RKa 23/94 und vom 5. November 1997 in der Sache B 6 RKa 52/97 entschieden, dass bei einem Arzt, welcher sowohl in die ambulante als auch die stationäre Behandlung eines Patienten unmittelbar eingebunden sei, eine Interessen- und Pflichtenkollision bestehe. - LSG Schleswig-Holstein, 04.12.2003 - L 4 KA 2/03
Bestimmung des Streitwerts nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn …
In vertragsärztlichen Zulassungsverfahren wird das wirtschaftliche Interesse in der Regel durch die Höhe der Einnahmen bestimmt, die der Arzt im Falle der Zulassung seiner vertragsärztlichen Tätigkeit innerhalb der nächsten fünf Jahre erzielen kann, wobei die erzielbaren Einkünfte um die durchschnittlichen Praxiskosten der jeweiligen Arztgruppe zu vermindern sind (s. dazu BSG, Beschluss vom 11. Dezember 1998 - 6 RKa 52/97 - BSG, Beschluss vom 7. April 2002 - B 6 KA 61/99 B - s. dazu auch Wenner/Bernard, Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit in vertragsärztlichen Streitigkeiten, NZS 2001, 57, 58, 59). - SG Kassel, 24.11.2010 - S 12 KR 167/10
Krankenversicherung - kein Vergütungsanspruch des Krankenhauses für Operationen …
Das Bundessozialgericht (BSG) habe in solchen Fallkonstellationen insoweit bereits mit Urteilen vom 15.März 1995 in der Sache B 6 RKa 23/94 und vom 5. November 1997 in der Sache B 6 RKa 52/97 entschieden, dass bei einem Arzt, welcher sowohl in die ambulante als auch die stationäre Behandlung eines Patienten unmittelbar eingebunden sei, eine Interessen- und Pflichtenkollision bestehe. - SG Kassel, 24.11.2010 - S 12 KR 168/10
Krankenversicherung - Krankenhaus - Nichtabrechenbarkeit vollstationär erbrachter …
Das Bundessozialgericht (BSG) habe in solchen Fallkonstellationen insoweit bereits mit Urteilen vom 15.März 1995 in der Sache B 6 RKa 23/94 und vom 5. November 1997 in der Sache B 6 RKa 52/97 entschieden, dass bei einem Arzt, welcher sowohl in die ambulante als auch die stationäre Behandlung eines Patienten unmittelbar eingebunden sei, eine Interessen- und Pflichtenkollision bestehe.